Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Erlebniswelt Sport GmbH
Droste-Hülshoff-Str. 4
46348 Raesfeld


1. Leistungen

1.1. Das Mitglied ist zum Besuch der Fitnessstudios in Borken, Reken und Raesfeld zur Nutzung der allgemeinen Fitnessgeräte, innerhalb der kommunizierten Öffnungszeiten, berechtigt. Nicht im monatlichen Beitrag (Punkt 4. 1.) enthalten sind zusätzliche, als solche gekennzeichneten Angebote wie beispielsweise Getränke, Kurse oder das eGym-Training.
1.1.1. Einmaliges Startpaket: Das Erlebniswelt Startpaket beinhaltet einen Fitness Health Check (ausgenommen U18 Verträge) und einen persönlichen Welcome Termin inklusive Trainingsplanerstellung und Geräteeinweisung.
1.1.2. Monatliche Mitgliedschaft: Das Mitglied ist zum Eintritt in die Erlebniswelt Sport Standorte Reken, Raesfeld und Borken und zur Nutzung der allgemeinen Fitnessgeräte (Cardio, Kraft und Functional) zu den kommunizierten Öffnungszeiten berechtigt. Nicht im monatlichen Beitrag enthalten sind zusätzliche, als solche gekennzeichneten Angebote wie im Punkt 1.2. beschrieben, Betreuung durch Trainer, sowie Leistungen des Startpakets und erweiterten Trainingsleistungen.
1.1.3. jährliche Gebühr für erweiterte Trainingsleistungen: (früher als „jährliche Verwaltungsgebühr“ oder „jährliche Servicegebühr“ bezeichnet.)
• Nutzung der eGym-App und den dortigen eGym Leistungen welche durch uns lizensiert wurden.
• Weiters steht dem Mitglied ein persönlicher Zugang zum jeweiligen Standort WLAN zur Verfügung.
• Club-APP zur bequemen Buchung von erweiterten Trainingsleistungen und weiteren Clubservices im Umfang des jeweiligen Clubs.
• Beschallung durch Analoge- und digitale Tonträger, Fernseh-Wiedergabe sowie der Hörfunk-Wiedergabe im Rahmen eines mit der GEMA geschlossenen Vertrages.
1.1.4. Weiters werden, individuell wählbare, zusätzlich kostenpflichtige Erlebniswelt Sport Specials, genannt „Add-ons“, angeboten. Hierzu zählen insbesondere eGym+, Getränke-Abo, First Class Trainings-Paket, Getränke-Paket, Kaffee-Paket, Kurs Abo, Protein & More Paket, Skill Court Paket, Körperanalysesysteme, individuelle Trainerbetreuung oder andere vergleichbare Zusatzangebote, welche nicht das Training an den allgemeinen Fitnessgeräten gemäß Punkt 1.1.2 betreffen. Die jeweiligen Angebote können in Ihrer Verfügbarkeit je nach Standort variieren.
1.2. Kostenpflichtige Zusatzleistungen und Zusatzpakete, die jeweils als solche gekennzeichnet und ausgepreist sind haben eine einmalige kostenlose Testphase, innerhalb derer das Zusatzpaket täglich schriftlich stornierbar ist. Wird kein Storno ausgesprochen, beginnt die erste Beitragsbuchung nach der kostenlosen Testphase. Zusatzpakete werden auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, sind monatlich kündbar und haben eine Kündigungsfrist von einem Monat. Zusatzpakete werden bei einer Stilllegung der Mitgliedschaft automatisch für diese Dauer entsprechend pausiert. Der jeweilige Leistungsumfang wird auf den Belegen und Vereinbarungen sowie den Aushängen kommuniziert.
1.3. Die Mitgliedschaft in der Erlebniswelt Sport GmbH ist nicht übertragbar. Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen.
1.4. Für minderjährige Mitglieder gilt: Den Vertrag unterzeichnet der / die Erziehungsberechtigte, der / die zugleich bestätigt, gesetzlich zur Vertretung befugt zu sein.
1.5. Die Erlebniswelt Sport GmbH behält sich vor, die Öffnungszeiten der Einrichtung in zumutbarer Weise zu ändern und/oder Teilbereiche wegen Reparatur- oder Wartungsarbeiten zeitweise zu sperren. Das Mitglied hat in solch einem Fall keinen Anspruch auf Beitragsrückvergütung.

2. Dauer

2.1. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
2.2. Bei der Paketauswahl „Monatlich kündbar“ kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsletzten des Folgemonats schriftlich gekündigt werden.
2.3. Beiden Vertragsteilen steht es frei, das Vertragsverhältnis innerhalb der ersten 14 Tage ab Vertragsabschluss, ohne Angabe von Gründen, schriftlich aufzulösen. Diese Auflösung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Ab diesem Tag können die Leistungen des Fitnessstudios nicht mehr genutzt werden. Sollten bereits Abbuchungen stattgefunden haben, können diese zurückerstattet werden.
2.4. Gesetzliche Ansprüche wie insbesondere das Rücktrittsrecht für Verbraucherinnen nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz gelten in jedem Fall. Verbraucherinnen haben demnach bei ausschließlich im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Verträgen (über Telefon, Fax oder online) das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten (Verbraucher-, Rücktritts- oder Widerrufsrecht). Für die Erklärung des Rücktritts kann unser Muster-Widerrufsformular verwendet werden. In diesem Fall tritt die Auflösung mit sofortiger Wirkung in Kraft.
2.5. Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann regelmäßig bis Vertragsende zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtung aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch nimmt.
2.6. Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsletzten des Folgemonats, schriftlich einlangend, gekündigt werden.
2.7. Wiedereinstieg ohne Testphase (Comeback): Wenn der Verbraucher den Club während der Rücktrittsfrist (gem. FAAG) die Leistungen in Anspruch nimmt, hat er einen angemessenen Betrag für die Nutzung zu bezahlen. Dieser ergibt sich aus dem Preis des jeweiligen aktuellen Einzeleintritts des benützten Clubs, ist jedoch mit dem im ursprünglichen Vertrag vereinbarten monatlichen Entgelt beschränkt. Ausgenommen hiervon ist, die bei erstmaliger Anmeldung, einmalige kostenlose Testphase.
2.8. Gebuchte Prämien und Provisionen, welche vom Club dem Mitglied gutgebucht werden, werden bei Rücktritt/Kündigung nicht zur Auszahlung gebracht.

3. Vorzeitige Vertragsauflösung

3.1. Erlebniswelt Sport GmbH kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit vorzeitig auflösen. Wichtige Gründe sind insbesondere: Zahlungsverzug trotz erfolgter Mahnung, Begehung einer strafbaren Handlung durch das Mitglied im Studio, schuldhafte Verursachung von Personen und / oder Sachschäden im Studio, unsittliches oder grob anstößiges Verhalten sowie groben Verstößen gegen die Hausordnung, unberechtigte Missachtung von Weisungen des Studiopersonals, Besitz, Konsum oder Anbieten verbotener Stoffe gemäß Punkt 10 oder selbstständige gewerbliche Tätigkeit gemäß Punkt 11.

4. Beiträge

4.1. Das Mitglied hat folgende Zahlungen zu leisten (siehe umseits): Eine Einmalzahlung für das Startpaket: Dieses beinhaltet die Clubkarte. Diese Einmalzahlung wird nach der Testphase fällig. Die monatliche Trainingsgebühr ist erstmalig zum vereinbarten Zahlungsbeginn fällig, (nach der kostenlosen Testphase) in den Folgemonaten zum Ersten eines jeden Monats. Die jährliche Verwaltungsgebühr ist erstmals zum vereinbarten Zahlungsbeginn fällig, in der Folge jährlich jeweils nach einem Jahr Vertragslaufzeit.
4.2. Im Falle des Zahlungsverzuges wird ein Inkassobüro und / oder Rechtsanwalt / Rechtsanwältin mit der Einbringung betraut. Die hierfür anfallenden Kosten sind vom Mitglied zu tragen.
4.3. Kostenlose Testphasen werden nur einmalig pro Person gewährt.
4.4. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der monatlichen Beitragszahlungen vereinbart. Die Wertsicherungsanpassung erfolgt jeweils zu Jahresbeginn (falls notwendig).

5. Stilllegung

5.1. Weist das Mitglied mittels ärztlicher Bescheinigung nach, dass es aus Krankheitsgründen, Verletzung, o.Ä. mindestens 8 Wochen an der Inanspruchnahme der Leistungen des Studios gehindert ist, wird der Vertrag für die Dauer der Hinderung, die im ärztlichen Attest anzugeben ist, stillgelegt. Die Stilllegung verlängert den Kündigungsverzicht gemäß Punkt 2.6. entsprechend.
5.2. Die o.g. ärztliche Bescheinigung ist unmittelbar beizubringen.

6. Aufklärung

6.1. Das Mitglied wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter*innen der Erlebniswelt Sport weder einschätzen noch überprüfen können, ob das Mitglied medizinisch für das Training geeignet ist.
6.2. Das Mitglied bestätigt, gesund und in der Lage zu sein, ein frei gewähltes Trainingsprogramm zu absolvieren.
6.3. Das Mitglied wurde von der Erlebniswelt Sport GmbH darüber aufgeklärt, dass im monatlichen Beitrag eine Trainingseinweisung oder Betreuung enthalten ist und das Mitglied eigenständig an den Geräten trainiert bzw. die Bedienung dieser Geräte bekannt sind. Bei einer größeren Häufigkeit als 1x in 6 Monaten gilt dies als Personaltraining und muss vom Mitglied gebucht werden.
6.4. Das Mitglied verpflichtet sich, das Mitgliedsarmband / Mitgliedskarte (bzw. aktuelles Eintrittsmedium) nur persönlich zu verwenden und diese nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied haftet gegenüber dem Studio für Schäden aufgrund des Missbrauchs des Mitgliedsarmbands, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat.
6.5. Die Erlebniswelt Sport GmbH verpflichtet sich, Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben, nur im erforderlichen Umfang zu speichern und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Daten des Check INs werden zur Nachverfolgung aufgezeichnet. Dies gilt in Besonderem für die Covid-19-Pandemie.

7. Haftungsausschluss

Erlebniswelt Sport GmbH haftet für Schäden an von Mitgliedern eingebrachten Gegenständen nur dann, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln bzw. Unterlassen von Mitarbeiter*innen des Studios oder sonstigen Personen, die der Erlebniswelt Sport GmbH zuzurechnen sind, zurückzuführen ist. Solche Schäden sind der Erlebniswelt Sport GmbH unverzüglich zu melden.

8. Hausordnung

Das Mitglied verpflichtet sich, die geltende Hausordnung einzuhalten. Eine Abschrift der Hausordnung ist dem Vertrag beigelegt.

9. Datenschutz

9.1. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Erlebniswelt Sport - Datenschutzerklärung verwiesen, die diesem Mitgliedschaftsvertrag beiliegt.
9.2. Der Erlebniswelt Gesundheitscampus wird aus Sicherheitsgründen gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zum Teil videoüberwacht. Die Videoüberwachung ist gekennzeichnet.

10. Verbotene Gegenstände im Studio

Der Konsum, das Anbieten, Verschaffen oder sonstige Überlassen von Dopingmitteln oder sonstigen verbotenen Stoffen ist im Studio verboten. Dies gilt auch für das Einbringen von Waffen, explosiven Stoffen und Ähnlichem.

11. Selbständige gewerbliche Tätigkeit im Club

Jede selbstständig gewerbliche Tätigkeit im Club (z. B. als Fitness-Trainer) ohne diesbezügliche vertragliche Vereinbarung mit der Erlebniswelt Sport GmbH ist untersagt.

12. Anpassung des Mitgliedsbeitrages

Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist die Erlebniswelt Sport GmbH berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend der Erhöhung anzupassen. Erlebniswelt Sport GmbH wird dem Mitglied die Anpassung in Textform mitteilen. Diese Erhöhung des Mitgliedsbeitrags wird ab dem folgenden Monat fällig. Sollte aufgrund von gestiegenen Unterhaltskosten eine Anpassung des Mitgliedsbeitrages nötig sein, erfolgt eine Schriftliche benachrichtig unsererseits an das Mitglied. Das Mitglied kann dann von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen bzw. Klauseln dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen oder unwirksamen Klauseln bzw. Bestimmungen sind jedoch durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns per Post: Erlebniswelt Sport GmbH, Droste-Hülshoff Str. 4, 46348 Raesfeld oder einer E-Mail gesundheitscampus@erlebniswelt-sport.de mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ende der Widerrufsbelehrung.

**Erlebniswelt Sport GmbH

Muster-Widerrufsformular**

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. An: per Post: Erlebniswelt Sport GmbH, Droste-Hülshoff Str. 4, 46348 Raesfeld oder per E-Mail: gesundheitscampus@erlebniswelt-sport.de

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Abgeschlossen am:

Name des Verbrauchers:

Anschrift des Verbrauchers:

Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier):

Ort, Datum: